Ökumene
Die Zeit ist reif

Gemeinsam unterwegs: Evangelische und katholische Pilger aus Mitteldeutschland haben sich am 22. April zur Ökumenischen Christus-Wallfahrt aus allen Himmels-
richtungen auf den Weg zum Kloster Volkenroda im Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen gemacht.  | Foto: Harald Krille
  • Gemeinsam unterwegs: Evangelische und katholische Pilger aus Mitteldeutschland haben sich am 22. April zur Ökumenischen Christus-Wallfahrt aus allen Himmels-
    richtungen auf den Weg zum Kloster Volkenroda im Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen gemacht.
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Ein Zwischenruf vom katholischen Magdeburger Bischof zum Streit um die vorsichtige Öffnung der Eucharistie für Protestanten.
Von Bischof Gerhard Feige

Nachdem sieben deutsche Bischöfe sich nach der Verabschiedung einer Handreichung über die Möglichkeit einer vollen Teilnahme evangelischer Christen in einer konfessionsverbindenden Ehe an der katholischen Eucharistiefeier durch die Deutsche Bischofskonferenz an Rom mit der Bitte um Klärung gewandt haben, wird über manches spekuliert. Eine öffentliche Auseinandersetzung ist entbrannt, obwohl der Text noch gar nicht erschienen ist.
Unsere Handreichung bewegt sich im Rahmen der theologischen und kirchenrechtlichen Möglichkeiten und geht vom Ökumenismusdekret des II. Vatikanischen Konzils (1964) und vom Kodex des Kanonischen Rechts (1983) aus. Vor diesem Hintergrund kann eine Bischofskonferenz oder sogar ein einzelner Bischof verantwortlich darüber urteilen, was außer Todesgefahr eine »andere schwere Notlage« ist, und welche Wege und Bedingungen für möglich gehalten werden, um im Einzelfall eine volle Mitfeier der Eucharistie zu eröffnen. Nichts anderes ist nun endlich geschehen. Da nicht überall auf der Welt die Bevölkerung konfessionell so gemischt ist wie in Deutschland und nur in wenigen Gegenden auf der Erde sich ein solches Gespür für die Herausforderungen der davon betroffenen Ehen entwickelt hat wie bei uns, erscheint es als sinnvoll und erlaubt, ja sogar als dringlich, nicht erst auf eine gesamtkirchliche Entscheidung zu warten, sondern die Initiative zu ergreifen, eine verantwortungsbewusste und angemessene Lösung vor Ort zu finden.
Bereits vor 20 Jahren beschäftigten sich verschiedene Bischofskonferenzen damit. Dabei ging es um kasuistische Reglungen: Zu Anlässen wie der eigenen Trauung oder der Erstkommunion der eigenen Kinder sah man den Kommunionempfang des evangelischen Ehepartners für erlaubt an, ansonsten nicht. Dies hielten die deutschen Bischöfe bereits damals nicht für überzeugend.
Neue Anregung brachten manche Äußerungen von Papst Johannes Paul II., die Bischofssynoden von 2014 und 2015 und die wiederholten Ermunterungen von Papst Franziskus. Hinzu kam, dass bei den ökumenischen Versöhnungsgottesdiensten anlässlich des 500. Reformationsgedenkens die Kommunionfrage in konfessionsverbindenden Ehen als ein brennendes Problem angesprochen wurde. So hat die Ökumenekommission eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet, die der Deutschen Bischofskonferenz im Frühjahr 2017 vorlag.
Die Ökumenekommission wurde beauftragt, unter Einbeziehung der Glaubenskommission daran weiterzuarbeiten. Um dem gerecht zu werden und andere Theologen mitdenken zu lassen, war es erst jetzt möglich, eine Überarbeitung einzubringen. Wieder kam es zu einer engagierten Diskussion, bei der die Kritiker nichts Neues vorbrachten. Dabei hatte man den Eindruck, dass nicht die mühevolle Suche nach einer verantwortbaren seelsorgerlichen Lösung für Einzelne ihr Interesse bestimmte, sondern die grundsätzliche Befürchtung, damit nicht mehr wahrhaft katholisch zu sein.
Manche scheinen immer noch einem vorkonziliaren Kirchenbild verhaftet zu sein und die katholischen Prinzipien des Ökumenismus wenig verinnerlicht zu haben. Bei dem Text handelt es sich um eine »Pastorale Handreichung« und um keinen Lehrtext. Damit wird keine generelle Zulassung oder offene Einladung zum Kommunionempfang ausgesprochen. Geboten wird vielmehr eine Hilfestellung für Seelsorger, konfessionsverbindende Eheleute bei der persönlichen Gewissensentscheidung zu begleiten, nicht aber, ihnen diese abzunehmen.
Manchmal ist das Maß voll und die Zeit reif, darf man eine Lösung nicht weiter hinauszögern, muss – selbst wenn einige im Widerspruch verharren – eine gut begründete Entscheidung fallen. Dies ist jetzt geschehen. Eine einfache Lösung bietet die erarbeitete Handreichung nicht, aber eine, die im Einklang mit der Lehre der katholischen Kirche steht und Menschen helfen kann, die Freude am Glauben und an der Feier der Eucharistie zu vertiefen, die ökumenischen Beziehungen zu fördern und das Band der Ehe zu stärken. Eine solche Chance zu vertun, wäre makaber und beschämend.

Der Gastautor ist Vorsitzender der Ökumenekommission der Katholischen Bischofskonferenz.

Autor:

Online-Redaktion

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