1826 - 2026
200 Jahre Hildburghäuser Teilung

Residenzschloss Hildburghausen 
(nach einer Bild-Datei aus der WIKIPEDIA)
  • Residenzschloss Hildburghausen
    (nach einer Bild-Datei aus der WIKIPEDIA)
  • hochgeladen von Matthias Schollmeyer

URVATER ERNST
In einer der kulturell wichtigen Landschaften Europas verlief die Geschichte nicht als breiter Strom, sondern eher als Geflecht kleinerer Wasserläufe, die sich trennen, sich wieder vereinigen, dann wiederum in neue Richtungen auseinandergehen und sich schließlich vereinigen. Thüringen gehört zu diesen Landschaften. Wer im 18. oder frühen 19. Jahrhundert durch diese Gegend reiste, konnte innerhalb weniger Stunden mehrere Staaten durchquert haben, ohne dass dabei sich Landschaft, Sprache oder Lebensweise spürbar änderten. Und doch wechselten an den Toren der Städte die Wappen, die Uniformen der Soldaten und die Namen der Fürsten.

Diese eigentümliche politische Geographie war kein Zufall. Sie war das Ergebnis einer langen dynastischen Geschichte, die mit dem Haus Wettin verbunden ist – genauer mit jener Linie, die seit dem 16. Jahrhundert die ernestinische Linie genannt wird, weil ihr Urvater Ernst von Sachsen gewesen ist (1441–1486), Kurfürst von Sachsen, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen. Nach der Leipziger Teilung von 1485 zerfiel das wettinische Herrschaftsgebiet in zwei Linien: die ernestinische Linie der Nachkommen des Kurfürsten Ernst und die albertinische Linie der Nachkommen seines Bruders Herzog Albrecht. Aus der ernestiner Linie gingen im Laufe der Jahrhunderte mehrere Herzogtümer hervor, die das politische Bild Thüringens prägten. Denn seit der Niederlage Johann Friedrichs des Großmütigen (Enkel des Kurfürsten Ernst) im Schmalkaldischen Krieg (1547), als die Kurwürde an die albertinische Linie überging, blieb den Ernestinern nur noch der thüringische Teil ihres einstigen Herrschaftsgebietes. Es handelte sich dabei im Großen und Ganzen um folgende Staaten, die ganz unterschiedliche Dauer hatten und teilweise ineinander aufgingen, miteinander verschmolzen oder sich gegenseitig ersetzten. Die Residenzorte Weimar, Eisenach, Gotha, Altenburg, Hildburghausen, Meiningen, Coburg, Saalfeld, Römhild, Jena und Eisenberg bieten dem Interessierten bei Bedarf verlässlich eine topographische Orientierung. Diese vielen Staatsgründunhen und Niedergänge entstanden nicht in Folge von Kriegen, sondern durch das bei den Ernestinern geltende Familienrecht.

Hier nun eine vollständige Liste der jemals gewesenen ernestinischen Staatengründungen: Sachsen-Weimar (1572–1741), Sachsen-Eisenach (1596–1741), Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1741-1918 - ab 1815 Großherzogtum), Sachsen-Altenburg, ältere Linie (1603–1672), Sachsen-Gotha (1640–1672), Sachsen-Gotha-Altenburg (1672–1825), Sachsen-Jena (1672–1690), Sachsen-Eisenberg (1680–1707), Sachsen-Saalfeld (1680–1735), Sachsen-Römhild (1680–1710), Sachsen-Hildburghausen (1680–1826), Sachsen-Altenburg der jüngeren Linie (1826–1918), Sachsen-Meiningen (1680–1918), Sachsen-Coburg (1680–1826), Sachsen-Coburg und Gotha (1826–1918).

DAS GOTTESGNADENTUM
Um die Geschichte der ernestinischen Herzogtümer recht verstehen zu können, genügt es aber nicht, nur auf die Landkarten und Jahreszahlen zu schauen. Man muss auch eine Idee davon haben bzw. verstehen wollen, was den Fürsten selbst (zumindest theoretisch) als innerer Maßstab ihrer Regentschaft galt. Und das war das sogenannte „Gottesgnadentum”. Dieser ehrwürdige Begriff wird häufig missverstanden. Man hört darin leicht eine überhebliche Selbstbehauptung der Monarchie. In seiner ursprünglichen Bedeutung meinte er jedoch etwas ganz anderes und geradezu Gegensätzliches. Der Fürst war nicht Eigentümer seines Landes. Er hatte sich als Verwalter eines Lehens zu begreifen, das ihm von Gott anvertraut war. Seine Herrschaft war deshalb kein privates Recht, sondern eine Verpflichtung. Er hatte sie und sich selbst als Monarchen nicht nur gegenüber den Menschen seines Landes zu verantworten, sondern auch gegenüber Gott selbst.

In diesem Sinne wirkt ein Satz aus dem heutigen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wie ein fernes Echo jener alten politischen theologischen Theorie. Gleich im Eingang des Textes von 1949 heißt es, dass die staatliche Ordnung „in Verantwortung VOR GOTT und den Menschen“ geschaffen wurde. Die Reihenfolge dieser Worte ist bemerkenswert: Die Macht über Menschen steht selbst unter einer höheren Verantwortung. Mit dieser Idee im Hintergrund erst lässt sich das scheinbar verwirrende Geflecht der ernestinischen Herzogtümer vollständig verstehen. Im gegenwärtig laufenden Jahr 2026 vollzieht sich ein Jubiläum, das von nur wenigen erinnert werden wird. Und das ist die HILDBURGHÄUSER TEILUNG von 1826. Was ist damit gemeint? Um verständlich zu erklären - müssen etwas weiter ausholen …

SACHSEN GOTHA-ALTENBURG
Im Jahr 1672 entstand ein Staat, dessen Name bereits eine kleine historische Erzählung enthält: das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg. Die prägende Gestalt seiner frühen Geschichte war der Herzog Ernst I. der Fromme (25. Dezember 1601 – 26. März 1675).

Dieser Ernst der Fromme gehörte zu jenen protestantischen Fürsten des 17. Jahrhunderts, die ihr Amt mit ausgesprochen religiösem Eifer betreiben wollten. Für Ernst war Regierung keine bloße Machtausübung. Sie war eine moralische Aufgabe: Schulen wurden gegründet, Kirchen reformiert, Armenordnungen geschaffen. Der Herzog verstand sich als eine Art weltlicher Hüter des Gemeinwohls. Dass sein ursprüngliches Herzogtum Sachsen-Gotha später ab 1672 mit dem Herzogtum von Sachsen-Altenburg vereinigt wurde, verdankte sich jedoch nicht einer politischen Strategie, sondern einem Ereignis, das aus heutiger Sicht tragisch-zufällig erscheint – dem Tod eines Kindes. Was war geschehen?

DIE POCKEN UND DER TOD DES KNABEN
Der letzte Herzog der älteren Linie des Herzogtums Sachsen Altenburg war Friedrich Wilhelm III. von Sachsen-Altenburg (12. Juli 1657 – 14. April 1672). Er war erst vierzehn Jahre alt, als er im Frühjahr 1672 an den Pocken starb. Diese Krankheit gehörte im 17. Jahrhundert zu den gefürchtetsten Seuchen Europas. Sie raffte in regelmäßigen Wellen ganze Bevölkerungsgruppen dahin. Besonders Kinder und Jugendliche waren gefährdet. Eine Impfung gab es damals noch nicht. Erst mehr als ein Jahrhundert später, im Jahr 1796, entwickelte der englische Arzt Edward Jenner die erste wirksame Schutzimpfung gegen diese Krankheit. Für den jungen Herzog gab es also keine medizinische Hilfe. Mit seinem Tod erlosch die ältere Linie der Herzöge von Sachsen-Altenburg. Dynastische Staaten hängen aber von der biologischen Tatsache der Nachkommenschaft ab. Stirbt der letzte männliche Vertreter einer Linie, fällt das Land an die nächste verwandte Linie des Hauses. So geschah es auch hier. Das Herzogtum Altenburg fiel im Jahr 1672 an den nächsten männlichen Verwandten aus dem Haus Wettin. Und das war Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha.
Aus Gotha und Altenburg entstand nun ein einziger Staat: Sachsen-Gotha-Altenburg. Die beiden Landschaften blieben im Namen sichtbar, doch politisch wurden sie zusammengeführt. Verwaltung, Hof, Finanzen und Regierung wurden vereinigt. Deshalb schrieb man den Namen des Staates mit Bindestrich. Der Bindestrich zeigte an, dass hier nicht zwei Staaten nebeneinander standen, sondern ein einziger politischer Körper entstanden war. Dieser Staat existierte über 153 Jahre, von 1672 bis 1825.

DAS ENDE SACHSEN-GOTHA-ALTENBURGS 1825
Der letzte Herzog dieses Staates war Friedrich IV. von Sachsen-Gotha-Altenburg (28. November 1774 – 11. Februar 1825), der das Land seit 20. April 1822 regiert hatte. Auch er starb ohne Nachkommen. Damit wiederholte sich in gewisser Weise die Situation von 1672: Wieder erlosch eine Dynastie, und wieder musste das Land unter den verwandten Linien neu verteilt werden. Die Fürsten der ernestinischen Häuser einigten sich schließlich im Jahr 1826 auf eine große territoriale Neuordnung, die im Hildburghäuser Teilungsvertrag (12. November 1826) festgelegt wurde. Und genau das ist die HILDBURGHÄUSER TEILUNG, die uns heute  ihr 200. Jubiläum zu bedenken gibt.

ANFANG UND ENDE SACHSEN-HILDBURGHAUSENS 1680 - 1826
Um die Bedeutung der Hildburghäuser Neuordnung von 1826 vollständig zu verstehen, die in diesem Jahr ihr 200. Jubiläum "feiert", muss man noch einmal weit zurückgehen, in das späte 17. Jahrhundert. Denn das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen war selbst das Ergebnis einer früheren dynastischen Teilung innerhalb der ernestinischen Linie.

Der Ausgangspunkt war das damals noch relativ große Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg (1672–1825), das unter der Regierung des frommen und tatkräftigen Herzogs Ernst I. von Sachsen-Gotha (25. Dezember 1601 – 26. März 1675) zu einem bedeutenden ernestinischen Staat herangewachsen war. Ernst der Fromme hinterließ jedoch eine große Familie. Als er starb, lebten noch mehrere seiner Söhne. Zunächst führten sie die Regierung gemeinsam weiter, doch entsprach dies weder der politischen Praxis der Zeit noch dem ernestinischen Familienrecht. Dieses sah vor, dass jeder regierungsfähige Sohn einen eigenen Landesteil erhalten sollte.
So kam es im Jahr 1680 zur sogenannten Gothaer Teilung, bei der das bisherige Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg unter den Brüdern aufgeteilt wurde. Aus dieser Teilung gingen mehrere neue Herzogtümer hervor: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Römhild, Sachsen-Eisenberg, Sachsen-Saalfeld und eben auch Sachsen-Hildburghausen.Weiterhin erhielt

Das neue Herzogtum erhielt seinen Namen nach der Stadt Hildburghausen, die zur Residenz bestimmt wurde. Sein erster Herrscher war Ernst von Sachsen-Hildburghausen (12. Juni 1655 – 17. Oktober 1715), ein jüngerer Sohn Ernsts des Frommen. Er hatte zuvor keinen eigenen Staat besessen; erst durch die Teilung von 1680 wurde er zum selbständigen Herzog erhoben. Seine Herkunft war also unmittelbar dynastisch: Er war ein Glied jener weit verzweigten ernestinischen Familie, deren inneres Familienrecht immer wieder neue Territorien hervorbrachte. So  entstand also im Jahr 1680 das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, das über fast eineinhalb Jahrhunderte hinweg bestehen sollte. Erst die Hildburghäuser Neuordnung von 1826, deren zweihundertjähriges Jubiläum im Jahr 2026 begangen wird, führte schließlich wieder zu seinem Verschwinden. Gerade darin liegt eine der historischen Ironien dieser Geschichte: Das Herzogtum, das selbst aus einer Teilung hervorgegangen war, wurde später wiederum zum Ausgangspunkt einer neuen territorialen Neuordnung der ernestinischen Staatenwelt.
Wie geschah das genau? Der bisherige Herzog von Hildburghausen, Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (29. April 1763 – 29. September 1834), gab sein kleines Herzogtum auf und erhielt stattdessen ein "neues" Herzogtum. Dadurch entstand das Herzogtum Sachsen-Altenburg ab 1826 neu. Das Gebiet von Hildburghausen aber fiel dabei größtenteils an Sachsen-Meiningen, dessen Herzog Bernhard I. von Sachsen-Meiningen (17. Dezember 1800 – 3. Dezember 1882) sein Land nun erheblich vergrößerte.
Weiterhin  erhielt der Herzog von Coburg, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Saalfeld (2. Januar 1784 – 29. Januar 1844), das Gebiet von Gotha, das zum untergegangenen Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg gehört hatte. Damit entstand ein neuer Doppelstaat: Herzogtum Sachsen-Coburg UND Gotha. Die Besonderheit dieses Staates zeigt sich im Namen. Der Staat heißt nicht Sachsen-Coburg-Gotha, sondern „Sachsen-Coburg und Gotha”. Dieses kleine Wort „und“ hat eine staatsrechtliche Bedeutung: Coburg und Gotha blieben zwei getrennte Herzogtümer, die lediglich denselben Herzog in Personalunion hatten.

POLITISCHE ORDNUNGEN AM ENDE
Für den modernen Betrachter wirkt dieses Geflecht aus Herzogtümern, Personalunionen und dynastischen Teilungen leicht wie ein historisches Kuriosum. Doch es folgte einer inneren Ordnung. Die Fürsten verstanden, wie oben schon gesagt, ihre Herrschaft – zumindest im Ideal – nicht als privaten Besitz. Sie sahen sich als Träger eines Amtes, das ihnen von Gott anvertraut war. Das Gottesgnadentum bildete die geistige Klammer der gesamten monarchischen Ordnung. Es stellte die Fürsten unter eine doppelte Verantwortung vor Gott und vor den Menschen … Dass aber ganze Staaten entstehen oder verschwinden konnten, weil ein elfjähriger Junge an den Pocken starb, zeigt zugleich die Zerbrechlichkeit dieser dynastischen Welt. Ein einzelnes menschliches Leben konnte die politische Landkarte für Jahrhunderte verändern.

Die politische Welt der Ernestiner hörte schließlich im Jahr 1918 auf, als nach dem Ende des Ersten Weltkriegs alle deutschen Monarchien im Zuge der Demission des deutschen Kaisers Wilhelm II. vollständig innerhalb von Wochen zusammenbrachen. Die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg wurden republikanische Staaten. Im Jahr 1920 gingen sie schließlich im neuen Land Thüringen auf - freilich retteten sich die Coburger nach Bayern hin. Und wir sehen - auch Glück und Klugheit spielen ihre nicht geringe Rolle auf dem Felde der Politik ... 

RESIDENZEN
Doch die Erinnerung an jene alte Ordnung ist noch immer sichtbar – besonders in den Residenzstädten Gotha, Altenburg, Meiningen oder Coburg. Wenn man heute alle ehemaligen Residenzstädte der ernestinischen Herzogtümer besucht, fällt jedoch ein eigentümlicher Kontrast ins Auge. In Gotha erhebt sich noch immer das mächtige Schloss Friedenstein über der Stadt. In Altenburg steht das Residenzschloss auf seinem Felsen, ein Ensemble aus Jahrhunderten höfischer Architektur. In Meiningen erinnert das Elisabethenburg-Schloss an die Zeit der herzoglichen Hofhaltung. Selbst das vergleichsweise kleine Coburg besitzt mit der Ehrenburg und der hoch darüber thronenden Veste ein eindrucksvolles Zeugnis seiner fürstlichen Vergangenheit.

AUSNAHME HILDBURGHAUSEN
Gerade dieses anmutige Städtchen, das einst Mittelpunkt war - wenn auch nur eines  zeitweise finanziell völlig desolaten  Herzogtums - des Landes Sachsen-Hildburghausen (1680–1826), besitzt heute kein Residenzschloss mehr. Wer sich an seinem ehemaligen Standort suchend umschaut und sich vorzustellen versucht, dass hier einmal der fürstliche Hof existierte, muss sich auf alte Stiche, Pläne und Beschreibungen verlassen. Die sichtbare Architektur, die das Gedächtnis einer Stadt sonst so verlässlich trägt, ist verschwunden.

Dabei war das Hildburghäuser Schloss keineswegs eine unbedeutende Anlage. Es entstand im späten 17. Jahrhundert, nachdem die ernestinischen Linien erneut untereinander geteilt worden waren und Hildburghausen zur Residenz einer eigenen Herzogslinie wurde. Der Bau entwickelte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts zu einer weitläufigen barocken Anlage, deren Fassaden, Höfe und Gartenanlagen deutlich erkennen ließen, dass auch in einem kleinen thüringischen Herzogtum die Repräsentation der fürstlichen Würde ernst genommen wurde. Es war kein Versailles, aber es war doch ein Schloss im eigentlichen Sinn des Wortes: ein architektonischer Ausdruck der höfischen Ordnung, der Verwaltung, der Kultur und des Selbstverständnisses eines kleinen Staates. Hier residierten die Herzöge, hier wurden Entscheidungen getroffen, hier versammelte sich ein Hof mit Beamten, Musikern, Geistlichen und Handwerkern. Die Residenz war nicht nur Wohnort des Fürsten; sie war ein politisches und kulturelles Zentrum.

Wie so vieles in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts wurde auch dieses Gebäude von den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs schwer getroffen. Im Frühjahr 1945, in den letzten Wochen des Krieges, wurde das Schloss durch alliierte Luftangriffe beschädigt und brannte teilweise aus. Die Anlage war danach schwer gezeichnet, aber keineswegs völlig zerstört. Viele solcher Gebäude in Deutschland lagen damals in ähnlichem Zustand danieder und wurden später mit Geduld und Sachverstand wiederhergestellt. Berliner Stadtschloss und Frauenkirche sind nur die wichtigsten Beispiele. In Hildburghausen geschah das Gegenteil.

In den Jahren nach dem Krieg gerieten die ernestinischen Gebiete (abzüglich Coburgs) unter die Verwaltung der neuen Machthaber. Den ideologischen Maßstäben jener schrecklichen Zeit, die sich von 1945 bis 1989  wie Mehltau über Ostdeutschland legte, galten fürstliche Residenzen als Relikte einer zu überwindenden Ordnung. Statt sie als Teil der kulturellen Geschichte zu bewahren, betrachtete man sie häufig als entbehrliche Symbole einer „feudalen Vergangenheit“. So fiel schließlich die Entscheidung, die Ruinen des Schlosses in den frühen 1950er Jahren abzubrechen. Was der Krieg beschädigt hatte, wurde nun endgültig beseitigt. Wo einst ein barockes Residenzschloss stand, blieb eine Leerstelle im Stadtbild zurück.

Damit verlor Hildburghausen etwas, das sich nicht ersetzen lässt. Ein Residenzschloss ist nicht nur ein Gebäude. Es ist ein Gedächtnisort. In seinen Mauern verdichtet sich die Geschichte einer Stadt, einer Landschaft und einer politischen Ordnung. Wenn ein solcher Bau verschwindet, verschwindet nicht nur Stein, sondern auch ein Teil des historischen Zusammenhangs, der eine Stadt verständlich macht.

Gerade im Vergleich mit den anderen ehemaligen Residenzen der ernestinischen Herzogtümer wird diese Lücke spürbar. Gotha, Altenburg, Meiningen oder Coburg tragen ihre Geschichte noch sichtbar in ihren Schlossanlagen. In Hildburghausen dagegen muss man sie sich vorstellen. Und vielleicht liegt gerade darin etwas Tragisches: Ausgerechnet die Stadt, die einst Mittelpunkt eines eigenen Herzogtums war und deren Name untrennbar mit der Neuordnung der thüringischen Staaten im Jahr 1826 verbunden ist, besitzt heute kein bauliches Zeichen mehr ihrer fürstlichen Vergangenheit. Die Geschichte ist noch da – in Archiven, Chroniken und Erinnerungen. Doch das Schloss, das sie einst verkörperte, ist verschwunden.

DIE CHRISTUSKIRCHE
Und doch ist die Geschichte der Hildburghäuser Residenz nicht vollständig ausgelöscht. Denn mitten in der Stadt steht noch immer ein Bau aus der Zeit der Herzöge: die Christuskirche, deren Ursprung ebenfalls in das 18. Jahrhundert zurückreicht. Sie ist kein Schloss, kein Ausdruck weltlicher Macht, sondern ein Haus des Gottesdienstes. Gerade deshalb besitzt sie eine merkwürdige symbolische Kraft. Dort, wo das Schloss verschwunden ist, blieb die Kirche stehen.
Das bedeutet mehr, als mancher zunächst vermuten mag. In der alten politischen Ordnung, die von dem Gedanken des Gottesgnadentums getragen war, stand die weltliche Herrschaft nie für sich unanfechtbar allein. Sie war immer eingebettet in eine höhere Ordnung, in der sich Fürstentum, Kirche und Gemeinwesen gegenseitig stützten.
Wenn sich in Hildburghausen die Tür der Christuskirche öffnet und Menschen dort zusammenkommen, entsteht im Grunde dieselbe geistige Situation, die einst auch die fürstliche Herrschaft legitimieren sollte: das Bewusstsein, wie menschliche Ordnung nicht aus sich selbst lebt, sondern aus einer Verantwortung, die über sich selbst hinausweist.
In diesem Sinn könnte man sagen: Das Herzogtum ist verschwunden, aber sein Gedanke ist noch vorhanden. Nicht mehr im Schloss, sondern in der Kirche. Nicht mehr in der Gestalt eines Hofes, sondern im stillen Fortleben einer Stadt, deren Geschichte in ihren Straßen, in ihrem Park und in ihrer Kirche weiterklingt. Und vielleicht lebt auch die alte Idee vom verantwortlichen Amt der Herrschaft in einem Satz weiter, der heute den Beginn der deutschen Verfassung bildet. In Verantwortung vor Gott und den Menschen.

Autor:

Matthias Schollmeyer

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