Magdeburg (epd) – Sachsen-Anhalt will mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen rechtzeitig gesetzliche Wahlbeschränkungen für Behinderte abbauen. Dazu brachten die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, der eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und die Streichung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, vorsieht. Das Gesetz soll rechtzeitig vor den Kommunalwahlen am 26. Mai noch in dieser Woche verabschiedet werden und inkrafttreten. Außerdem sollen für künftige Wahlen Erleichterungen durch einfache Sprache bei Informationen geprüft werden. Die nächste Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet erst im Frühjahr 2021 statt.
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