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Urteil zu Schmährelief
"Judensau" muss nicht entfernt werden

Foto: epd-bild

Dessau-Roßlau (epd) – Die Spottplastik "Judensau" muss nicht von der Fassade der Wittenberger Stadtkirche entfernt werden. Das Landgericht Dessau-Roßlau hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg ist möglich. Geklagt hatte Michael Düllmann, ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Er sieht sich durch die Skulptur in seiner Ehre verletzt. Richter Wolfram Pechtold erklärte, es bestehe kein Beseitigungsanspruch. Auch liege keine von der evangelischen Gemeinde ausgehende Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor. Das Vorhandensein der Plastik könne nicht als Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung gegenüber in Deutschland lebenden Juden verstanden werden.

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Autor:

Willi Wild

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