Wahlrecht

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befürwortet inklusives Wahlrecht, geht aus einer Umfrage von YouGov hervor. 54 Prozent der 1837 Befragten beurteilen es positiv, dass psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung an der Europawahl teilnehmen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April entschieden, dass bereits zur Europawahl am 26. Mai psychisch kranke und behinderte Menschen mit Vollbetreuung ihre Stimme abgeben dürfen.

  • 19.05.19
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