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Regionalbischöfin Spengler fordert Vertagung von Reform der Sterbehilfe
Erfurt (red) - Am 6. Juli stehen im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe zur Abstimmung. Regionalbischöfin Friederike F. Spengler plädiert für eine Vertagung der Entscheidung. „Die in den Bundestag einzubringenden Gesetzesvorlagen beschäftigen sich nicht mit den Gründen der Suizidwilligen, sondern ausschließlich mit der Beendigung des Lebens und dessen Planung im Sinne von Überprüfbarkeit und Entscheidungsfindung“, so Spengler. Mit der anvisierten gesetzlichen...