Stiftung Anerkennung
Sachsen-Anhalt verlängert Antragsfrist

Magdeburg (epd) -  Sachsen-Anhalt hat der Fristverlängerung für Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis Ende Juni zugestimmt. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) unterzeichnete den entsprechenden Verlängerungsvertrag. Damit würden die Betroffenen gestärkt, erklärte sie. Menschen, die als Kind in der Behindertenhilfe oder in Psychiatrien Unrecht erfahren haben, dürften nicht erneut alleine gelassen werden.

Seit Sommer 2017 können Betroffene bei der von Bund, Ländern und Kirchen errichteten Stiftung demnach pauschale Entschädigungszahlungen von 9.000 Euro und einmalige Rentenersatzleistungen von 3.000 bis 5.000 Euro bekommen. Das Angebot gilt für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik zwischen 23. Mai 1949 und 31. Dezember 1975 oder in der DDR zwischen 7. Oktober 1949 und 2. Oktober 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute an den Folgen leiden.

Die Formen von Leid und Unrecht reichen nach Ministeriumsangaben von Schlägen über Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- und Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Bei vielen Betroffenen habe dies die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt, so dass sie sich bis heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufhielten oder Hilfen bei der Lebensgestaltung bekämen, hieß es.

Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt bzw. Angehörige, Betreuer oder Vertrauenspersonen können sich bis zum 30. Juni 2021 an das Landessozialministerium, Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe, in der Turmschanzenstraße 25 in 39114 Magdeburg wenden. Tel: 0391/567-6921, E-Mail: stiftung-anerkennung-hilfe@ms.sachsen-anhalt.de.

Autor:

Katja Schmidtke

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