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Vertrag für Teilhabe unterzeichnet

Halle (red) – Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Dafür wurde nun auch in Sachsen-Anhalt ein Vertrag geschlossen, teilte die Diakonie Mitteldeutschland mit.
Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus dem jetzigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe werden im kommenden Jahr in ein neues Teilhabe- und Leistungsrecht überführt. Die Regelungen dieses neuen Leistungsrechts für Sachsen-Anhalt wurden in den zurückliegenden 20 Monaten zwischen dem Sozialministerium und Sozialverbänden, darunter auch die Diakonie Mitteldeutschland, verhandelt.
Nun gibt es dazu einen Rahmenvertrag. Er hat direkte Auswirkungen für etwa 8 000 Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen und tagesstrukturierenden Angeboten der Diakonie Assistenzleistungen zur Teilhabe erhalten. "Dies ist ein wichtiger Schritt. Aber eben nur der erste Schritt. Um langfristig den Systemwechsel in der Behindertenhilfe ganz im Sinne des Wunsch- und Wahlrechtes und echter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, brauchen wir noch größere Anstrengungen“, sagte Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland.

Autor:

Katja Schmidtke

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