Mitteldeutsche Diakonie zu EuGH-Urteil
Geistliches Leben pflegen

Christoph Stolte | Foto: Willi Wild

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil den Spielraum kirchlicher Arbeitgeber eingeschränkt. Für Oberkirchenrat Christoph Stolte, den Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Mitteldeutschland, hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bisherige Einstellungspraxis.

Wie schätzen Sie das Urteil des EuGH ein?
Stolte:
Die Entscheidung des EuGH ist zunächst einmal zu begrüßen, da sie das in Deutschland grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen anerkennt. Zugleich stellt diese Entscheidung Kirche und Diakonie vor große Herausforderungen. Für Dienstgeber in Kirche und Diakonie entstehen stärkere Begründungspflichten, wenn sie eine Person nicht einstellen wollen, die keiner Kirche angehört. Allerdings ist es für eine abschließende Bewertung zu früh, da abzuwarten ist, wie das Bundesarbeitsgericht, das den EuGH angerufen hatte, mit dieser Entscheidung umgeht.

Welche Konsequenzen hat das für die Einstellungspraxis in der Diakonie Mitteldeutschland?
Stolte:
Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Einstellungspraxis in der Diakonie Mitteldeutschland. Denn in Einrichtungen und Diensten der Diakonie in Mitteldeutschland sind Mitarbeitende, die keiner Kirche angehören, schon seit langem beschäftigt und damit Teil der Dienstgemeinschaft. Ohne sie könnten wir unseren kirchlichen Auftrag im Einsatz für Menschen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind, gar nicht erfüllen.

Wie wichtig sind der Glaube und die Kirchenzugehörigkeit für eine Mitarbeit in Kirche und Diakonie?
Stolte:
Kirche »bezeugt das Evangelium in Verkündigung, Mission, Seelsorge, Diakonie und Bildung«. So steht es in der Kirchenverfassung der EKM. Die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen ist gelebter Glaube und ganzheitlich erfahrbare Verkündigung des Evangeliums. Christlicher Glaube und auch die Kirchenzugehörigkeit von Mitarbeitenden sind eine Basis für den diakonischen Dienst.
In der Diakonie Mitteldeutschland achten wir darauf, dass viele Mitarbeitende getauft sind und ihren Dienst als Leben ihres christlichen Glaubens verstehen. Zugleich sind wir auch offen für Menschen, die das biblische Menschenbild mittragen und sich mit den Leitgedanken der Diakonie identifizieren.
Damit das möglich ist, investieren die einzelnen Träger und die Diakonie Mitteldeutschland seit mehreren Jahren in eine umfassende diakonisch-theologische Bildung aller Mitarbeitenden. Zugleich wird in den Einrichtungen geistliches Leben gepflegt, und die seelsorgerliche Begleitung der Mitarbeitenden hat einen hohen Stellenwert.

Die Fragen stellte Willi Wild.

Autor:

Online-Redaktion

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