Sexualisierte Gewalt
Kommission fordert Konsequenzen von evangelischer Kirche

Pressekonferenz der Unabhaengigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 16.01.2024 in Berlin | Foto: epd-bild/Christian Ditsch
  • Pressekonferenz der Unabhaengigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 16.01.2024 in Berlin
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Berlin (epd) - Die beim Bund angesiedelte unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat von der evangelischen Kirche Konsequenzen aus der Ende Januar veröffentlichten Missbrauchsstudie gefordert. «Die Glaubwürdigkeit und Zukunft der evangelischen Kirche in Deutschland hängt nach unserer Überzeugung entscheidend davon ab, dass sie die mit der ForuM-Studie aufgezeigten eigenen Fehler und Mängel anerkennt, dafür Verantwortung übernimmt und die gebotenen Konsequenzen unverzüglich umsetzt», erklärte die Kommission in Berlin und forderte konkrete Schritte.

Dazu gehört die Forderung nach einer umfassenden Aufklärung aller Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dies sei die Kirche den Betroffenen schuldig, hieß es. Die Kommission verweist auf die Kritik der Forscher, die zwar Angaben aus Disziplinar-, nicht aber Personalakten für die Studie erhalten hatten. Den Forschenden seien von den Landeskirchen Hürden in den Weg gestellt worden, kritisiert die Kommission.

Sie fordert auch, die Vernetzung und Selbstorganisation von Betroffenen zu stärken. Ihnen sei die evangelische Kirche «zu lange nicht mit dem gebotenen Respekt vor ihrer Würde begegnet». Die Kommission verlangt zudem, spezifisch evangelische Strukturen zu überprüfen, ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene im Kirchengesetz festzuschreiben und einheitliche Verfahren für Entschädigung, die sogenannten Anerkennungsleistungen. Betroffene beklagten zu Recht, dass die von den Landeskirchen bislang beschlossenen Zahlungen «intransparent, uneinheitlich, willkürlich und zu niedrig ausgefallen sind», heißt es in der Stellungnahme.

Die Zahlungen müssten sich an der neueren Entwicklung im Bereich der staatlichen Gerichte orientieren. «Der Maßstab dafür sollte die Summe von 300.000 Euro sein, die das Landgericht Köln im Juni 2023 einem Betroffenen sexualisierter Gewalt im Bereich der katholischen Kirche zugesprochen hat», fordert die Kommission.

Die von der EKD beauftragte Studie des unabhängigen Forschungsverbunds ForuM zeigt Ausmaß und Risikofaktoren sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Die Wissenschaftler ermittelten mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie Deutschland, gehen aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl weit höher liegt, weil längst nicht alle relevanten Akten eingesehen wurden.

Autor:

Katja Schmidtke

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