Vor 50 Jahren: Erstes Ehepaar ordiniert

Für Charlotte und Raimund Hoenen ist der 23. Juli ein besonderer Tag. | Foto: privat
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Der 23. Juli 1967 war für Charlotte und Raimund Hoenen ein besonderer Tag. Denn da wurde das Theologenehepaar in der Erfurter Augusti­nerkirche gemeinsam ordiniert.

»Nach unserer Kenntnis sind wir als erstes Ehepaar in Deutschland gemeinsam ordiniert worden«, erinnern sich die Superintendentin im Ruhestand und der emeritierte Theologieprofessor.
Damals galt in der Evangelischen Kirche der Union noch das Gesetz, dass Frauen mit dem Tag ihrer Verheiratung aus dem Pfarrdienst ausscheiden mussten. Das hieß auch: Verheiratete Theologinnen wurden gar nicht erst ordiniert. Aber es gab den Zusatz, dass die Kirchenleitung Ausnahmen beschließen könne, wenn »keine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstes durch die Heirat zu erwarten ist«. Die Kirchenleitung der Kirchenprovinz Sachsen unter Leitung von Bischof Johannes Jänicke und Oberkonsistorialrat Reinhold Sander gingen damals voran. Sie ermutigten einzelne verheiratete Frauen, nach dem bestandenen Zweiten Theologischen Examen per Sondergenehmigung eine Pfarrstelle zu »verwalten«. Erst in den 1970er-Jahren wurde das Pastorinnengesetz verabschiedet, das auch verheirateten Frauen den Weg ins Pfarramt
ebnete. (GKZ)

Autor:

Adrienne Uebbing

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