Briefwechsel …
Leberecht Gottlieb (Teil 138)
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138. Kapitel, in welchem Leberecht Gottlieb aus der Erinnerung heraus den Hergang einer hochnotpeinlichen Verhandlung vor dem Halsgericht des Fürstentums Sachsen-Meiningen extemporiert …
Einleitung
Die literaturverehrenden Gefangenen im Bleibergwerk zu Workuta hatten - begeistert vom Vortrag des Dichters Dimitri Wolkows - beschlossen, einen Wettbewerb auszuloben. Wer nämlich die beste Geschichte schriebe, der würde von den Gefangenen ein wenig des jedem täglich zugeteilten Brotes erhalten. Im Fluge wurde eine Jury zusammengerufen, welche ein genaues Verfahren zur Bewertung der Geschichten erfinden und absichern sollte. Und jedermann ging hin, dass er eine - seine - Geschichte niederschriebe. Dieselbe sollte als Thema "Gerechtigkeit" im Schilde führen und zugleich natürlich so fesselnd sein, dass man sich diesem Thema nicht mehr entziehen könne - sondern Tage und Nächte darüber nachsinnen müsse.
Da nun jedermann hinging um in diesem Sinne zu dichten und zu trachten, ging auch Leberecht Gottlieb und verzog sich am Abend auf die harte Pritsche seiner Lagerstatt, griff zum Bleistift und - von der Muse Thalia berührt - entstand unter der Hand wie nebenbei Leberechts Beitrag, der aus insgesamt fünf und einem Briefe bestand, welche alle wir dem getreuen Leser hier gern wiedergeben.
Zeit und Epoche aber, in welche hinaus Leberecht seine Erzählung verbannte, war das späte 17. Jahrhundert, kurz nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Leberecht hatte - lang war es her und er selbst damals noch ein blutjunger Student der Theologie - im Fach Kirchengeschichte betreffs der grausamen Gerichtsbarkeit in sächsisch-ernestinischen Landen forschen müssen und alles, was er damals gelesen nebst dem sich kreativ Fantasierten - das schoss jetzt hier draußen in der fernen eisigen Steppe Sibiriens, es schoss nun aus dem Hirnareal der Amygdala, die nie erlahmt und nichts vergisst, in jene Erzählung zusammen, welche zugleich das 138. Kapitel unseres Berichtes vom Leben des inzwischen über 80 Jahre alten Geistlichen ausmacht.
1. Brief
An den Hochwohlgeborenen Herrn Superintendens
der fürstlich sachsen-meiningischen Kircheninspektion
Hochzuverehrender und hochwohlgeborener Herr Superintendens!
Mit bebendem Gemüte und nicht ohne innerliche Beklemmung sehe ich mich veranlaßt, Ew. Hochwohlgeboren in aller Ehrfurcht von einem jüngst vollzogenen Gerichtsverfahren Nachricht zu geben, welches im dasigen Hochgericht anhängig gewesen und das gemeine Volk samt meiner Person in große Unruhe und Gewissensnot versetzt hat.
Es betrifft die Person der Agnisa Folkmarin, eines Weibes aus unterständigem Stande, wider welche der Vorwurf zauberischer Umtriebe und unziemlicher Verbindung mit dem Bösen erhoben worden war. Nachdem man durch Zeugenaussagen, Gerüchte und mancherlei Indicia zu dem Schlusse gekommen, daß der Fall nicht allein der niederen Gerichtsbarkeit, sondern dem Hoch- und Halsgerichte unterfalle, ward die Sache dem ordentlichen Malefizverfahren überantwortet.
Das Verfahren nahm seinen Anfang mit eingehender Befragung vor versammeltem Gericht, bestehend aus dem Amtmann, den Schöffen und dem Gerichtsschreiber samt einigen Personen, die die beklagte zu halten hatten. Die Folkmarin wurde zunächst ohne Zwang befragt und zur wahrheitsgemäßen Aussage unter Anrufung des göttlichen Gerichts ermahnt. Da sie jedoch bei ihrem Leugnen verharrte und die Richter die vorgebrachten Indicia als hinlänglich gewichtig erachteten, beschloß man, gemäß der landesüblichen Gerichtsordnung, zur sogenannten hochnotpeinlichen Befragung zu schreiten.
In dieser Stunde ward auch ich als Pfarrer herbeizitieret, auf daß ich die arme Sünderin zur Wahrheit und zu christlicher Reue ermahne. Man legte mir ans Herz, ihr das heilige Kruzifix vorzuhalten und sie unter Hinweis auf das Leiden unseres Herrn zu bewegen, ihr Gewissen zu öffnen, damit ihre Seele nicht im Verstockten verhärtet bliebe.
Ich gestehe Ew. Hochwohlgeboren in aller Aufrichtigkeit: es war mir eine schwere Pflicht. Während die weltliche Obrigkeit mit Ernst und unbeirrbarer Strenge mit der Befragung unter dem Gebrauch der Instrumente vorging, stand ich zwischen Gericht und Gewissen. Ich sprach - während sie vor Schmerz schrie - zu ihr von der göttlichen Barmherzigkeit, von der Möglichkeit der Vergebung, wenn sie die Wahrheit endlich bekenne und ihre Seele in die Hände Christi lege. Doch ihre Augen blickten bald trotzig, bald verzweifelt, und ich vermochte nicht zu erkennen, ob Furcht oder Schuld in ihrem Innern überwogen.
Als das Verfahren mit immer größerer Heftigkeit seinen Fortgang nahm und die Richter alle ihre Fragen wie der und wieder erneuerten, war es mir, als wehe ein kalter Hauch durch den Saal. Ich hielt das Kreuz, doch meine Hand zitterte. Ich fragte mich im Stillen, ob das Geständnis, welches dann schließlich unter Blut, Schweiß und Tränen erfolgte, aus innerer Reue oder aus Überforderung des Leibes geboren sei. Diese Ungewißheit hat sich mir tief eingeprägt.
Das Urteil wurde sodann nach Recht und Gewohnheit verkündet. Ich aber blieb zurück mit der Sorge um eine Seele, deren wahres Umtun allein Gott kennt. Seit jener Stunde ist mein Herz beschwert, und ich suche Trost im Gebet - kann ihn aber nicht finden.
Daher bitte ich Ew. Hochwohlgeboren demütigst um geistlichen Rat, wie in künftigen Fällen dergleichen meine seelsorgerliche Pflicht zu verstehen und zu erfüllen sei, auf daß ich weder der weltlichen Obrigkeit entgegenhandle noch das Evangelium der Gnade verkürze.
Mit vorzüglicher Hochachtung harre ich Ihrem freundlichen Antwortschreiben entgegen und verbleibe in getreuer Gefolgschaft
Ew. Hochwohlgeboren
ergebener
Casimir Müller
Pfarrer dahier im Schwarzburgischen
2. Brief (Antwortbrief des Superintendenten)
An den Ehrwürdigen und Wohlgelehrten Herrn
Casimir Müller, Pfarrer im fernen Schwarzburgischen
Ew. Wohlgeboren!
Das mir zugekommene Schreiben, worin Ew. Wohlgeboren von dem unlängst vollzogenen Hochgerichtsverfahren wider das Weib Agnisa Folkmarin berichten, habe ich mit ernster Erwägung gelesen und erkenne darin sowohl die Gewissenhaftigkeit Eurer Amtsführung als auch die innere Beklemmung, die ein solches Geschäft notwendig begleiten muß.
Zuvörderst sei Euch zugesprochen, daß Ihr in Eurer Stellung zwischen weltlicher Obrigkeit und geistlichem Amt recht gehandelt habt, indem Ihr Euch nicht der richterlichen Ordnung widersetzt, sondern vielmehr Eure Pflicht als Seelsorger getreu versehen habt. Denn wo das Hochgericht nach Recht und Gewohnheit verfährt, dort ist es nicht an uns, die äußere Zucht zu schwächen, sondern allein die innere Bußfertigkeit zu fördern.
Ihr schreibt vom Zittern der Hand und Beklommenheit des Herzens? Das ehrt Euch als Christen. Doch soll Euch solches Zittern nicht zur Wankelmütigkeit gereichen. Denn das Kruzifix, welches Ihr der Angeklagten vorhieltet, ist nicht ein Zeichen menschlicher Härte, sondern das Siegel göttlicher Wahrheit. Wer in die Augen einer maleficischen Person blickt, der sehe nicht zuerst die bedauernswerte bürgerliche Person eines fürstlich untertanen gefallenen Weibes, sondern die verirrte christliche Seele, die unter der fremden Herrschaft des Bösen sich noch quälen muss.
Gleichwie ein Hirte, der ein Schaf aus dornigem Gesträuche herauszieht, dabei nicht zögert, auch die Dornen mit fester Hand zu fassen, so muß auch der Seelsorger in solchen Fällen sehr standhaft bleiben. Die Dornen mögen sogar die eigene Hand kräftig ritzen, doch wäre es größere Schuld, das Lämmlein im Gestrüpp verenden zu lassen. So verhält es sich auch mit jenen, die im Verdacht des Bundes mit dem Bösen stehen und zugleich mit denen, welche dabei Hülfe leisten, die verirrten Seelen in den Schoß der heiligen Mutter Kirche zurückzutreiben - die Strenge des Gerichts ist der Dorn, das Kreuz aber der Haken, an welchem die Seele zurückgezogen werden kann. Und wer damit umgehen muss, dem zittert leicht die Hand und dem wanken die Knie.
Ihr fragt, ob das Geständnis aus Reue oder aus Schwachheit geboren sei? Wahrlich, das Herz des Menschen ist Gott allein bekannt. Unsere Aufgabe ist nicht, die letzte Tiefe zu ergründen, sondern den Weg zur Buße offen zu halten. Wenn unter dem Druck der Befragung ein Bekenntnis erfolgt, so ist dies Gelegenheit, die Seele noch im letzten Augenblick auf das Heil auszurichten. Darum ist Eure Gegenwart beim Verfahren nicht bloß Beiwerk, sondern notwendige Ergänzung der weltlichen Gerichtsbarkeit.
Haltet es also fürderhin ebenso: Tretet mit dem Zeichen des Gekreuzigten an die Seite der Richter, ermahnet mit Ernst den Delinquenten, tröstet, wo Reue sichtbar wird, und lasset Euch nicht beirren, wenn der Blick der Angeklagten Euch unsicher machen will. Der Feind sucht nicht nur die Schwachen im Kerker, sondern auch den Geistlichen am Rand des Saales in seine Fänge zu bekommen.
Bleibet Ihr aber fest, doch nicht hart; ernst, doch nicht grausam; standhaft, doch im Gebet verankert. So wird Eure Amtsführung sowohl der Obrigkeit als auch dem Evangelium dienen. Mit aufrichtiger Anerkennung Eures Pflichtgefühls verbleibe ich in vorzüglicher Hochachtung
Ew. Wohlgeboren
getreuer Bruder in Aufsicht des gleichen Amtes
Johann Albrecht Molterich
Superintendent allhier in Meiningen
3. Brief - der Fürst schaltet sich ein.
Denn nun folgte ein dritter Brief, den Leberecht sich selbst ausgedacht – angeblich nach den Archivalien des Fürstentums Sachsen-Meiningen, in Wahrheit aus dem Gedächtnis eines alten Pfarrers, der zu viel gelesen hatte. Leberecht stellte sich vor, wie ein Fürst Georg Günther die beiden Schreiben mit Stirnrunzeln las, die Perücke ein wenig verrückt, den Geist jedoch hellwach. Und danach den beiden Geistlichen eine gehörige Antwort verabfolgen wollte:
An die Ehrwürdigen Herren
Casimir Müller, Pfarrer im Schwarzburgischen,
und Johann Albrecht Molterich, Superintendens zu Meiningen
Hochgelehrte und in Eurem Amte wohlbestellte Herren!
Es sind mir durch Vermittlung des obig genannten Pfarrers Abschriften Eures Briefwechsels zugekommen, welcher das Verfahren wider ein Weib namens Agnisa Folkmarin betrifft. Ich habe dieselben Schriften mit aufmerksamer Prüfung gelesen und bekenne offen, daß sie in mir nicht Zustimmung, sondern Befremden erregt haben.
Nicht die Gewissenhaftigkeit Eurer Amtsführung will ich tadeln, wohl aber die Voraussetzungen, unter denen Ihr dieselbe für rechtens haltet.
Ihr sprecht vom Hochgericht, von landesüblicher Ordnung, von hochnotpeinlicher Befragung, als seien diese Dinge naturgegebene Pfeiler der Gerechtigkeit. Ich hingegen frage: Ist ein Verfahren gerecht, weil es Gewohnheit ist? Ist eine Ordnung wahr, weil sie alt ist?
Es ist mir bekannt, daß in zu Rudolstadt benachbarten Territorien noch immer Prozesse geführt werden, in welchen Gerücht, Aberglaube und ungesicherte Indicia hinreichen, um eine Person dem peinlichen Verhör zuzuführen. In schwarzburgischen Landen jedoch hat man sich seit geraumer Zeit bemüht, dergleichen Verfahren mit größerer Vorsicht zu handhaben und die Stimme der Vernunft nicht geringer zu achten als die des Gesetzbuches.
Ich erblicke in Eurem Schriftwechsel eine merkwürdige Eintracht zwischen Kanzel und Richterstuhl. Ihr nennt die Strenge des Gerichts einen Dorn, das Kreuz einen Haken, an welchem die Seele zurückgezogen werde? Mir scheint vielmehr, daß dort, wo Furcht das Geständnis gebiert, weder Recht noch Wahrheit sicher beheimatet sind.
Ferner erlaube ich mir die Frage, wer überhaupt die genannte Agnisa Folkmarin gewesen sei, welchem Stand sie angehörte, und aus welchem Grunde sie der meiningischen und nicht etwa der rudolstädtischen Gerichtsbarkeit unterstand. War ihr Wohnort unzweifelhaft? Waren die Grenzen der Jurisdiktion klar bestimmt? Oder hat man sie demjenigen Gericht zugeführt, das am ehesten bereit war, den Prozeß bis zum blutigen Ende in Rauch und durch Feuer zu treiben?
Ich fordere Euch hiermit auf, mir unverzüglich darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Verfahren eröffnet, fortgeführt und beschlossen wurde. Ebenso erbitte ich Nachricht über die Beweislage und über die genaue Zuständigkeit der Gerichte.
Wisset auch, daß ich nicht geneigt bin, jene Auffassung zu teilen, nach welcher die peinliche Befragung ein taugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Der Staat, der sich auf erzwungene Bekenntnisse gründet, baut sein Recht auf Sand. Und der Geistliche, der dabei das Kreuz vorhält, muß sich fragen lassen, ob er dem Evangelium dient oder der Furcht.
Es ist mein ernstlicher Wille, daß in meinen Landen keine Person allein auf Grund von Aberglauben oder aus dem Druck des Verhörs heraus verurteilt werde. Möge auch das benachbarte Meiningen erwägen, ob es nicht an der Zeit sei, alte Formen der Gerichtsbarkeit einer neuen Prüfung zu unterziehen.vIn Erwartung Eurer umgehenden und vollständigen Antwort verbleibe ich
mit fürstlicher Entschiedenheit
Georg Günther
Landesherr zu Rudolstadt
4. Brief - Casimir Müller beeilt sich, dem Fürsten Antwort zu geben …
An Seine Durchlaucht
den Hochgeborenen Herrn
Georg Günther,
Fürst und weisem Landesherrn zu Rudolstadt
Durchlauchtigster, gnädigster Fürst und Herr!
Ew. Durchlaucht Schreiben habe ich mit ehrerbietigem Ernste empfangen und erkenne darin den hohen Sinn für Recht und Billigkeit, welcher Eurer fürstlichen Gnaden und Regierung eigen ist. Gerne will ich die begehrte Aufklärung geben, auf daß kein Zweifel über mein Tun oder über die Herkunft der Angelegenheit verbleibe.
Die genannte Agnisa Folkmarin ist mir aus früheren Jahren wohlbekannt gewesen. Sie war ein Taufkind meiner Parochie, in deren Kirchenbuch ihr Name verzeichnet steht. Als Kind erschien sie mir nicht anders denn blöde und schwach - auch leicht zu beeinflussen, doch ohne Bosheit. Nach dem frühen Tod ihres Vaters zog es sie bald fort aus den rudolstädtischen Landen, da sie einem Gaukler gefiel und ihn wider Anraten der Mutter und Verwandtschaft ehelichte, welcher Mann bei fahrendem Volk sein Auskommen suchte und gefunden hatte.
Dieser Mann, wie mir berichtet ward, pflegte auf Jahrmärkten und Messen grobe Späße zu treiben und stand in mancherlei Umgang zu recht zweifelhaften Personen, wie sie im Gefolge der Fahrenden nicht selten anzutreffen sind. Durch solch unsteten Wandel geriet Agnisa in Verhältnisse, die sie von der stillen Ordnung ihrer schwarzburgischen Heimat weit entfernten. So kam es, daß sie zuletzt in meiningischer Gegend ansässig war und dort der Gerichtsbarkeit unterstand.
Die Mutter der Agnisa, eine alte Frau aus hiesiger Gemeinde, bat mich unter Tränen, doch nach Meiningen reisen zu wollen, da ihre Tochter in schweren Verdacht geraten sei. Aus alter seelsorgerlicher Pflicht und in Erinnerung an das arme Kind, das ich einst getauft, habe ich weder Kosten noch Mühen gescheut, diesem Wunsch zu entsprechen.
In Meiningen angelangt, meldete ich mich den dortigen Gerichtsdienern als Pfarrer aus dem Rudolstädtischen. Es traf sich nun, daß der zuständige Geistliche heftigen Leibgrimmens wegen und arger Kolik das Bett hütete und daher seiner Pflicht nicht obliegen konnte. In solcher Lage ersuchten mich die Richter, in meiner Eigenschaft als Geistlicher der Angeklagten das Kreuz vorzuhalten und sie zur Wahrhaftigkeit zu ermahnen. Ich vermochte mich diesem Ansinnen nicht zu entziehen, da ich einerseits das Verlangen der Mutter vor Augen hatte und andererseits die Sorge um die Seele des einstigen Taufkindes.
Es war mir also nicht um Bestärkung eines Verfahrens zu tun, sondern um das Seelenheil einer Verirrten, die aus den ruhigen Landen Eurer Durchlaucht in ein unstetes Leben der großen Städte geraten war. Was ich tat, tat ich aus pastoraler Pflicht und in der Hoffnung, wenigstens im letzten Augenblick eine christliche Besinnung zu bewirken.
Ich bitte demnach Ew. Durchlaucht gnädigst zu erwägen, daß mein Erscheinen und Mitwirken nicht aus Eifer für die dortige uns allhier längst fremde Gerichtspraxis, sondern aus persönlicher Verantwortung gegenüber einer mir anvertrauten Seele erwuchs. In tiefster Ehrfurcht verbleibe ich
Ew. Durchlaucht
gehorsamster Diener
Casimir Müller
Pfarrer im Schwarzburgischen
5. Brief - der Bericht des Gerichtsdieners Matthias Röll
Geschrieben auf sein Begehren
durch den Stadtschreiber zu Meiningen
und in Abschrift übersandt an den Pfarrer Casimir Müller im Rudolstädtischen
Ehrwürdiger Herr Pfarrer,
wie Ihr es gewünscht, gebe ich Bericht von dem, was ich gesehen und gehört habe im Verfahren wider Agnisa Folkmarin, alldieweil Ihr einst deren Seelsorger gewesen und ihre Mutter in großer Not um Nachricht bat.
Ich war von Amts wegen bestellt, die Angeklagte vom Gefängnis zum Halsgericht des Meininger Marktes zu geleiten. Mir ward dafür das gewöhnliche Festhaltegeld aus der Stadtkasse dargereicht, und ich tat meinen Dienst wie schon viele Male zuvor. Doch ich sage Euch: selten ist mir ein Gang schwerer gefallen.
Als das Urteil verlesen war, nahm sie es still entgegen. Sie war bleich, doch schrie sie nicht und tat ihren Mund nicht auf, wie es oft der Fall ist, wnn die Verurteilten ihre Peiniger schmähen und zanken. Ihre Augen suchten im Hof umher, als hoffte sie, ein vertrautes Gesicht zu sehen. Es war keines da.
Auf dem Weg sprach sie leise. Nicht zu mir, sondern zu sich selbst. Ich konnte nicht alles verstehen, denn ihre Stimme war leise und gebrochen. Aber einzelne Worte sind mir geblieben, und sie haben sich mir eingebrannt, so dass ich sie nicht vergessen kann.
Sie sagte:
„Ich bin nicht, was sie sagen.
Ich war ein Kind im Taufkleid.
Ich habe gespielt unter Linden.
Der Wind kennt und atmet meinen Namen.“
Später, als wir weitergingen, hob sie den Blick zum Himmel, der an jenem Tage grau war und ohne Glanz, und sprach:
„Herr, wenn ich gefallen bin,
so war es aus Torheit, nicht aus bösem Bund.
Ich kenne keinen Teufel,
ich kenne nur dich und Furcht.“
Dies hörte ich deutlich, denn ich ging dicht hinter ihr. Als der Geistliche ihr noch einmal zusprach, nickte sie schwach. Sie sprach kein langes Bekenntnis, kein dramatisches Wort. Es war mehr ein Flüstern:
„Wenn ich Unrecht getan,
so vergib.
Wenn ich kein Unrecht tat,
so nimm mich dennoch auf.“
Dann schwieg sie. Was weiter geschah, will ich hier übergehen, denn es beschriebe doch nur die raue Alltagswirklichkeit von uns halsgerichtlichen Knechten, die wir sind. Ist mir Bedeutsames auch in Einzelheit nicht leicht zu erinnern. Nicht weil es laut oder wild gewesen wäre – es war vielmehr von einer ernsten, fast erstarrten Stille. Die Menge murmelte. Manche schauten weg. Ich tat meinen Dienst, wie es mir befohlen war. Als alles vorüber und der Rauch verzogen, blieb mir nur dieser Nachklang: nicht das Urteil, nicht der Spruch, sondern die Worte vom Taufkleid.
Später, in der Schenke, als die anderen Diener das Geschehene in derbster Weise besprachen, schwieg ich. Ich konnte nicht mitlachen. Ich habe diese Verse, so gut ich sie im Gedächtnis bewahrt habe, hier niederschreiben lassen. Mögen sie der Mutter Trost sein oder wenigstens Gewissheit geben, daß ihre Tochter bis zuletzt nicht fluchte, sondern betete. Gott weiß, was wahr ist.
In Pflicht und Beklemmung
Matthias Röll
Gerichtsdiestgehilfe zu Meiningen
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Leberecht Gottlieb vermerkte nach Verfassung dieses fünften Briefes Folgendes. Der Pfarrer Casimir Müller verwahrte das Schreiben des Matthias Röll (Gerichtsdiestgehilfen zu Meiningen) zwischen den Seiten seiner Bibel. Und zwar beim Psalm 51. Von Zeit zu Zeit nahm er das Schreiben hervor hervor und las die Worte vom Taufkleid und der Linde. Aber - er übersandte diese Verse in Kopie ebenfalls an seinen gnädigen Landesherrn Georg Günther. Nicht um das Gericht zu rechtfertigen. Auch nicht um es zu verdammen. Sondern damit jemand wisse, was im Gedächtnis eines einfachen Gerichtsdienstgehilfen an diesem unglückseligen Tage in Meiningen stehen geblieben war. Neben aller gerechten Strenge. Nicht nur das Urteil nämlich. Sondern die Erinnerung an ein Kind unter Linden. Und dann ließ Leberecht auch noch den Rudolstädter Landesherren Antwort geben. Diese lautete also:
6. Brief - Schreiben des Landesherren an den Dorfgeistlichen
An den Ehrwürdigen Herrn
Casimir Müller, Pfarrer im Rudolstädtischen
Ehrwürdiger, getreuer Seelsorger,
Die mir zugesandten Verse, welche der Gerichtsdiener aus dem Gedächtnis bewahrt und Ihr in Abschrift uns übermittelt habt, habe ich mit einer Bewegung gelesen, die ich nicht leicht in Worte fassen kann. Nicht das Urteil, nicht die rechtliche Begründung, nicht die Frage der Zuständigkeit hat mich in dieser Stunde ergriffen – sondern jene schlichte Erinnerung an das Taufkleid und an die Linde.
Es ist das seltsame Geschick von uns, die wir die Last der Herrschenden zu tragen haben, daß viel zu Ohren kommt, was wir nicht selbst gesehen haben, und daß wir doch die Last des Gehörten tragen müssen, als wären wir zugegen gewesen. Ich war nicht im Gerichtssaal, nicht im Hof, nicht unter dem grauen Himmel jenes Tages – und dennoch ist mir, als stünde ich immer noch mitten darin.
Wenn ein Weib im Angesicht des Urteils nicht von Trotz, sondern von Furcht spricht, wenn sie den Wind zum Zeugen ihres Namens nimmt und sich an ihr Taufkleid erinnert, so ist dies kein bloßes Beiwerk eines Verfahrens. Es ist ein Spiegel, in welchen auch wir zu sehen haben.
Ich bekenne offen: Es liegt in solchen Vorgängen eine Schuld, die nicht allein auf einzelnen Schultern ruht. Der Fürst, der Richter, der Geistliche, der Dienstgehilfe – sie alle stehen in einem Geflecht von Ordnung und Gewohnheit, das stärker ist als der Einzelne. Doch eben darum darf niemand sagen, er habe damit nichts zu schaffen.
Ich fühle mich durch die Verse der Folkmarin - Gott hab sie selig - getroffen. Nicht als Richter über andere, sondern als einer, der Verantwortung trägt für das, was in den Grenzen seiner Zeit als Recht und Gesetz gilt. Und ich frage mich, ob nicht manches, was heute als notwendig erscheint, dereinst als Verirrung erkannt werden wird.
Vielleicht vermag ich selbst nicht mehr, alle alten Formen zu wandeln. Vielleicht bin ich zu sehr ein Kind meiner Epoche, um das Ganze zu übersehen. Doch ich hoffe – und dies sage ich mit Ernst – daß einer meiner Enkel oder Urenkel in einer Zeit leben möge, in der die Obrigkeit nicht mehr über das Leben des Volkes in solcher Weise richtet, sondern in der das Volk selbst Anteil an der Ordnung seiner Angelegenheiten gewinnt und sich selbst richten muss.
Mag es kommen, daß Krone und Zepter eines Tages niedergelegt werden, nicht aus Schwäche, sondern aus Einsicht. Wenn Buße zu leisten ist für das, was in der Härte früherer Zeiten geschah, so möge sie nicht in neuen Urteilen bestehen, sondern in einer Verwandlung der gesamten Ordnung selbst.
Das Taufkleid, von dem jene Frau sprach, erinnert uns daran, daß jeder Mensch vor aller Gerichtsbarkeit ein Getaufter ist – ein Name, ein wehender Atem, ein Geschöpf. Wenn eine zukünftige Generation lernt, diese Würde höher zu achten als die Furcht vor dem Bösen, so wäre dies vielleicht die wahrhaftige Buße, die aus unserer Geschichte erwächst.
Bewahret die Verse weiterhin zwischen den Blättern Eurer Bibel. Sie mögen Euch und mir Mahnung sein – nicht zur Verzweiflung, sondern zur Wachsamkeit des Gewissens. Mit nachdenklicher Hochachtung verbleibe ich
Georg Günther
Landesherr zu Rudolstadt
zum Schluss
Leberecht Gottlieb, der Gefangene des Bleibergwerks auf Workute, legte den Stift aus der Hand. Sechs Briefe. Das war seine Geschichte. Von der Exekution mit Schwert und Flamme hatte er nichts berichtet und sich sehr zurückgehalten - er hatte nur kurz den Rauch erwähnt.
Am Morgen des nächsten Tages - es war ein Sonntag - verlas die Jury die Beiträge. Manche waren recht derb und laut, andere klug, einige listig. Leberechts Geschichte aber war die leiseste.
Und am Abend erhielt Leberecht von jedem ein wenig von der dünne Scheibe Brot. Nicht viel. Genug, um einen Sonntag darüber nachzudenken, was Gerechtigkeit sei, wenn sie zwischen den Zeiten steht.
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alles andere von Leberecht Gottlieb Teil 1-137 ist HIER zu finden
Autor:Matthias Schollmeyer |

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