Streit um Paragraf 219a

Abtreibunsbefürworter wollen Straffreiheit für Informationen über Schwangerschaftsabbrüche

Die SPD, die Linke und die Grünen wollen das Abtreibungsrecht ändern, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Nach der Linksfraktion und der SPD im Bundestag kündigte auch der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) im Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« eine Initiative im Bundesrat an. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete den Paragrafen 219 a als ein »Relikt aus der NS-Zeit«, das Frauen in Notlagen den Zugang zu Informationen erschwere. Es müsse Ärzten ohne negative Konsequenzen möglich sein, darauf hinzuweisen, dass sie Abbrüche durchführen.
Damit reagiert die Politik auf ein Urteil gegen eine Gießener Frauenärztin. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gegeben hatte. Damit hat die Ärztin nach Auffassung des Gerichts gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen. Die Ärztin hat angekündigt, gegen das Urteil durch alle gerichtlichen Instanzen gehen zu wollen.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Eva Högl, sagte dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland«, ein Gesetzentwurf solle noch vor der Weihnachtspause in ihrer Fraktion beschlossen werden. Er sieht vor, den Paragrafen 219 a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Der Paragraf bestraft die Werbung für Abtreibungen und Abtreibungsmethoden mit bis zu zwei Jahren Haft. Nach Angaben aus der SPD-Fraktion reiche die Berufsordnung für Ärzte aus, um Informationen zu ermöglichen, Werbung für Abtreibungen aber weiter auszuschließen.
Die Linksfraktion hat bereits vor dem Gießener Urteil einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219 a vorgelegt. Damit werde eine widersprüchliche Gesetzeslage aufgehoben, die den sicheren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwere und Ärzte sowie Klinikpersonal ungerechtfertigt kriminalisiere, heißt es in dem Entwurf.
Auch Politiker der FDP hatten nach dem Gießener Urteil erklärt, der Paragraf 219 a sei nicht mehr zeitgemäß und müsse gestrichen oder zumindest überarbeitet werden.
Der Berliner Justizsenator Behrendt will dem Berliner Senat eine Bundesratsinitiative vorschlagen, um den politischen Druck weiter zu erhöhen. Sie solle Anfang kommenden Jahres in die Länderkammer eingebracht werden, sagte er dem »Spiegel«. Der Paragraf erschwere Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft.
Die Lebensrechtbewegung Kaleb veröffentlicht auf ihrer Homepage eine Stellungnahme zum Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen. »Wir sind erschrocken, wie oberflächlich über die Menschenwürde der ungeborenen Kinder hinweggegangen und wie einseitig das Thema behandelt wird.« Abtreibungsbefürworter würden das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel nutzen, um eine Abschaffung des Paragrafen 219 a zu fordern, Abtreibungen zu verharmlosen und das Bild von Abtreibungen als »Gesundheitsleistung« in der öffentlichen Meinung zu verankern, heißt es in der Stellungnahme. (epd)

Autor:

Adrienne Uebbing

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