So geht Anhalt mit dem Hartgeld um

Dessau-Roßlau (G+H) – Auch für die Gemeinden in der Landeskirche Anhalts sind die seit 2015 von den Banken erhobenen Gebühren für die Einzahlung von Hartgeld ein Problem. »Kleinere Filialen nehmen bisweilen schon gar kein Hartgeld mehr an«, teilte die Landeskirche mit. Sie rät den Gemeinden, soweit es möglich ist, das in Kollekten eingenommene Hartgeld direkt für notwendige Ausgaben zu verwenden, wie etwa für Blumen oder Ähnliches.
Grundsätzlich gilt, dass Kollekten nach jedem Gottesdienst gezählt und der Landeskirche gemeldet werden. Sie gehen dann in die Barkasse der jeweiligen Kirchengemeinde. Wenn es sich um Kollekten für übergemeindliche Zwecke handelt, wie etwa für »Brot für die Welt«, werden die Beträge von den Gemeinden an die Landeskirche überwiesen. Diese wiederum überweist das Geld gesammelt an den laut Kollektenplan vorgesehenen Empfänger. »So können wir sicherstellen, dass nicht ein Teil der Kollekten für Bankgebühren verwendet werden muss, sondern die Kollekten in Gänze ihrem Zweck zugutekommen«, heißt es seitens der Landeskirche.
Die Einzahlung von Papiergeld sei weniger problematisch, denn hier verlangten die Banken über die normale Überweisungsgebühr hinaus keine zusätzlichen Gebühren.

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Online-Redaktion

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