Grundhafte Umgestaltung

Landessynode diskutiert Thesen für die Zukunft

Wenn an diesem Sonnabend die 23. Synode der Landeskirche Anhalts zu ihrer letzten Tagung zusammentritt, sollen Weichen für die Zukunft gestellt werden. Dies geschieht auf der Basis einer mittelfristig stabilen wirtschaftlichen Lage der Landeskirche, die gutachterlich bestätigt ist. Dennoch müsse von bestenfalls gleichbleibenden Einnahmen bei steigenden Ausgaben ausgegangen werden, heißt es in Thesen, die das Kirchenparlament am 24. Februar in Dessau-Roßlau diskutieren will.
Offen ist allerdings, wie sich künftig der EKD-Finanzausgleich entwickeln wird. Im Haushalt der Landeskirche für 2018 liegt er bei 4,24 Millionen und bildet nach den Einnahmen an Kirchensteuern in Höhe von 5,2 Millionen Euro den zweitgrößten Posten; gefolgt von Staatskirchenleistungen in Höhe von 3,17 Millionen Euro und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Zudem müssen mit Blick auf die Finanzen vor allem die sehr langfristigen Versorgungsleistungen bedacht werden.
Geht es nach dem Willen der Synodalen, sollen die Veränderungen in der Landeskirche grundhafter Natur sein. Schon jetzt gebe es viele Vakanzen. Wegen des Eintritts weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand (etwa 30 Prozent bis 2025) werde sich diese Situation auf allen Arbeitsgebieten verstärken – eine Situation, die die »bisherigen Verfahrenswege nicht länger möglich erscheinen lassen«. Ein Weg, mit weniger Personal größere Aufgabengebiete zu bearbeiten, werde scheitern. »Anpassungen auch in der Administration der Landeskirche auf allen Ebenen sind zwingend.« Jedoch sollen die neuen Wege nicht vordringlich unter fiskalischen Aspekten gesucht werden. Sie »müssen in sich die Verheißung tragen, nicht nur bestehende Gemeinden zu tragen, sondern missionarische Optionen für die Mehrheitsgesellschaft zu bergen«.
Das bisher »Verbundsystem« genannte Konzept sieht in definierten Räumen einen moderaten Aufwuchs der bekannten Professionen – dazu zählen neben den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeindepädagogik, die Kirchenmusik, eine noch näher zu beschreibende Gemeindediakonie und Verwaltungskompetenz – bei gleichzeitigem Abschmelzen der Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer vor. Zudem müssten Verbünde so gestaltet sein, dass Erwartungen der Gemeinden deutlich berücksichtigt werden, Vertretungen machbar sind und Mission eine Chance hat.
»Die Einführung des Verbundsystems kann nur freiwillig zum Erfolg führen«, heißt es. Allerdings gebe es dazu unterschiedliche Einschätzungen wie die, dass eine verpflichtende Einführung den Prozess beschleunigen würde. »Das Verbundsystem soll ehrenamtliche Arbeit vor allem von administrativen Aufgaben im GKR entlasten und weitere Freiräume für geistliche Themen der Gemeindeleitung im Zusammenspiel der Professionen schaffen; dazu muss es einen Aufwuchs an Unterstützung für die Mitglieder der GKR geben, die sich an deren Bedarfen orientiert.« (G+H)

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion Evangelische Landeskirche Anhalts

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