Landtag
Eckpunkte zum Bestattungsgesetz beschlossen

Symbolbild: Muslimisches Grab auf dem Westfriedhof Köln  | Foto: epd-bild/Christopher Clem Franken
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Magdeburg (epd) - Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich auf Eckpunkte für ein neues Bestattungsgesetz geeinigt. Wie der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Tobias Krull, in Magdeburg sagte, soll es insbesondere keine Aufhebung der Friedhofspflicht geben. Gebraucht werde ein öffentlicher Ort der Trauer, sagte Krull. Nach dem Willen der CDU soll es künftig aber möglich sein, nach der Einäscherung einer verstorbenen Person eine geringe Menge an Asche beispielsweise für einen Erinnerungsring zu verwenden.

Diskussionsbedarf gebe es noch in der Frage der sarglosen Bestattung. Insbesondere Vertreter der Islamverbände dringen auf eine Gesetzesänderung. Bei einer Anhörung im Sozialausschuss im September 2023 hatte sich der Leiter des Katholischen Büros, Stephan Rether, kritisch dazu geäußert. Angesichts der Kulturtradition im Land müsse eine Bestattung im Leichentuch der Ausnahmefall bleiben, sagte er.

Überwiegend kritisch sehen die CDU-Abgeordneten laut Krull auch die Möglichkeit einer „Reerdigung“, bei der ein Leichnam in einem Kokon bestattet wird und sich innerhalb von etwa 40 Tagen auf natürliche Weise zu Erde zersetzen soll. Hierzu gebe es ein Gutachten der Universität Leipzig, das jetzt in den Fraktionen besprochen werden müsse, sagte Krull. Laut dem CDU-Politiker soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorliegen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatte Anfang vergangenen Jahres einen Entwurf vorgelegt. Er sieht unter anderem die Aufhebung der Sargpflicht und eine verpflichtende zweite Leichenschau vor.

Autor:

Katja Schmidtke

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