Herzliche Einladung zum Konvent für haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Friedhofsverwaltung und -pflege.
Dabei widmen wir uns dem Themenkreis der Grabmalsicherung, den Verkehrssicherungspflichten und des Arbeitsschutzes. Nach dem Friedhofsgesetz über die evangelischen Friedhöfe vom 20.11.2020 ist der Friedhofsträger für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof verantwortlich. Das jährliche Überprüfen von Grabmalanlagen auf Standfestigkeit stellt einen essentiellen Bestandteil für die Gewährleistung der Sicherheit dar, letztlich auch um die Friedhöfe sicher und würdevoll zu erhalten.
Die Veranstaltung wird Frau Nolze, Ortskraft für Arbeitssicherheit und Versicherungsangelegenheiten, mit den Hintergründen des Arbeitsschutzes auf dem Friedhof einleiten. Herr Koch, Sachkundiger der Grabsteinprüfung und Dienstleister auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes der Firma BSK Grabsteinprüfung, wird dazu die praktischen Sicherungsmaßnahmen der Grabmale und die Vorgehensweise der Standfestigkeitsprüfung vorstellen. Nach einer kurzen Pause mit Verköstigung wird Frau Körner, Referentin Finanzrecht im Landeskirchenamt, die Verkehrssicherungspflichten und Rechtsfolgen bei nicht verkehrssicheren Grabmalen auf dem Friedhof erläutern. In einer abschließenden Fragerunde haben Sie die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und in den Austausch zu gehen.
Wir freuen uns über die Rückmeldung zu Ihrer Teilnahme unter nachfolgendem Link: https://forms.office.com/e/Rq8ZwPX9MM
Gern können Sie sich alternativ auch per E-Mail, Telefon oder schriftlich an die veröffentlichten Kontaktdaten bis zum 31.01.2026 zurückmelden.
Autor:EKM |