Landeskirche Anhalts
Gottesdienste können wieder stattfinden

Gottesdienst am 4. Mai in der Zerbster Kirche St. Bartholomäi, Foto: Christiane Kopischke
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  • hochgeladen von Johannes Killyen

In zahlreichen evangelischen Kirchen in der Landeskirche Anhalts werden am kommenden Wochenende unter strengen Schutzmaßnahmen wieder Gottesdienste gefeiert. Angesichts der Corona-Pandemie waren Gottesdienste seit Mitte März durch staatliche Verordnungen verboten. Die seit dem 4. Mai geltende Fünfte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht religiöse Veranstaltungen wieder und schränkt das Selbstorganisationsrecht der Religionsgemeinschaften nicht mehr ein.

Grundlage dafür ist ein Schutzkonzept der Kirchen in Sachsen-Anhalt (s. Anhang), das seit dem 30. April vorliegt. Dieses sieht strenge Hygienemaßnahmen für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen vor, etwa einen Sicherheitsabstand von 2 Metern in alle Richtungen für jede Person.

„Die Freude, endlich wieder Gottesdienst feiern zu können, ist in unserer Kirche natürlich groß“, sagt der anhaltische Kirchenpräsident Joachim Liebig. „Die vergangenen harten Wochen haben zwar gezeigt, wie vielfältig das kirchliche Leben auch unter so schwierigen Bedingungen wie einer Kontaktbeschränkung sein kann. Großartige digitale Angebote sind entstanden. Dennoch ersetzt nichts die persönliche gemeinsame Feier des Gottesdienstes. Gleichwohl ist uns bewusst, dass wir eine hohe Verantwortung für die Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher in den Gottesdiensten haben. Deshalb gibt es zusätzlich zu den Verordnungen des Landes ein kirchliches Schutzkonzept, das strenge Hygienevorschriften vorsieht.“ Die Landeskirche Anhalts, so Liebig, habe an ihre Gemeinden, Werke und Einrichtungen in einer Rundverfügung Hinweise zur Umsetzung des Schutzkonzeptes verschickt. „Ich bin sicher, dass in allen Gemeinden verantwortlich mit der Situation umgegangen wird.“ Die Verantwortung für die Durchführung des Gottesdienstes liege schlussendlich nicht bei der Landeskirche, sondern bei den Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die wichtigsten Schutzmaßnahmen für Gottesdienste in evangelischen Kirchen in Anhalt:

  • der Einlass wird geregelt
  • Krankheit: Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet
  • Erfassung der Besucherinnen und Besucher: Alle Gottesdienstteilnehmer müssen sich mit Name, Anschrift und Telefonnummer in eine Liste eintragen
  • Desinfektion: In Kirchen steht Desinfektionsmittel bereit zur Desinfektion von Händen und Flächen
  • Abstand: Jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin muss ein Platz von mindestens 10m² zu Verfügung stehen; Personen, die einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen
  • Kontakt: direkter Kontakt wird vermieden
  • Länge: Gottesdienste sollen kürzer sein als üblich
  • Raumklima: Kirchen sollen stets hinreichend gelüftet werden
  • Toiletten und Küchen in kirchlichen Gemeinderäumen sollten möglichst nicht genutzt werden
  • Abendmahl: darauf soll vorerst möglichst verzichtet werden. Wenn Abendmahl gefeiert wird, dann muss gewährleistet sein, dass eine Infektionsgefahr ausgeschlossen ist
  • Für Freiluftgottesdienste gelten die gleichen Abstandsregelungen; Feiern mit Essen und Trinken danach sollen nicht stattfinden
  • Gesang: Besondere Vorsicht und besonderer Abstand müssen beim Gemeindegesang gelten. Chöre dürfen im Gottesdienst nicht singen.

Hinweis an die Redaktionen: Konkrete Gottesdienstzeiten in den Gemeinden werden gerade gesammelt. Gerne informiere ich Sie in den nächsten Tagen darüber.

Alle Verordnungen und Hinweise

Autor:

Johannes Killyen

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