Anhaltische Frühjahrssynode zu Ende gegangen
Landeskirche auf dem Weg zu Veränderungen

Synodalgottesdienst in der Christuskirche Dessau-Ziebigk.
  • Synodalgottesdienst in der Christuskirche Dessau-Ziebigk.
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Bei ihrer Frühjahrstagung in Dessau-Roßlau hat die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts am Samstag Kritik an der aktuellen Betreuungssituation in Kindertagesstätten geübt. In einer Entschließung nahmen die Synodalen Bezug auf einen Bericht von Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland, bei der Tagung. Auch diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden in Anhalt sind Träger von Kindertagesstätten. In der Entschließung heißt es, das aktuelle Gesetz zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten (KiFöG) führe zu keiner Verbesserung der Bildungsqualität in den Kindertagesstätten.

Die Synode forderte daher einstimmig die Landesregierung auf, das Gesetz zu überarbeiten, um das Personal in den Einrichtungen zu entlasten und die Qualität der Betreuung zu verbessern. „Dies halten wir für wichtiger als kostenlose Beiträge anzubieten“, betonte Christoph Stolte. Begonnen hatte der zweite Synodentag mit einem Gottesdienst in der Christuskirche Dessau-Ziebigk. Er wurde von Kreisoberpfarrer Dr. Theodor Hering aus Ballenstedt gehalten.

Volles Stimmrecht für Jugendsynodale
Bei ihrer Tagung beschlossen die Synodalen weiterhin ein Kirchengesetz, das auch Jugendsynodalen volles Stimmrecht einräumt. Bislang hatten Jugendliche, die vom Landesjugendkonvent der Landeskirche in die Synode entsandt werden, nur Rederecht. Damit erhöht sich die Zahl der ordentlichen Mitglieder in der Landessynode von 39 auf 41. Der Jugendsynodale Frieder Konstabel dankte der Synode für den Beschluss zur Gesetzesänderung. In der anhaltischen Landessynode werden 33 Synodale gewählt, sechs von der Kirchenleitung berufen und nun zusätzlich zwei Jugenddelegierte vom Landesjugendkonvent entsandt. In der nächsten Legislaturperiode der Synode ab 2024 wird sich die Zahl der Synodalen wieder auf 39 verringern.

Beratung über Leitungsstruktur
Die Landessynode nahmen auch die aktuelle Leitungsstruktur der Landeskirche in den Blick. Nach dem Rücktritt von Dr. Rainer Rausch als juristischem Oberkirchenrat aus dem Landeskirchenrat, dem administrativen Entscheidungsgremium der Landeskirche, hat der Landeskirchenrat mit Kirchenpräsident Joachim Liebig und Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius nur noch zwei Mitglieder. Die Verfassung der Landeskirche sieht drei Mitglieder vor. Auf Antrag der Synode wurde der synodale Verfassungs- und Rechtsausschuss beauftragt, zur nächsten Tagung der Synode im Herbst Vorschläge für eine Änderung der Verfassung zu machen, die die Arbeitsfähigkeit des Landeskirchenrates sicherstellt. Weiterhin wurde die Kirchenleitung gebeten, unverzüglich die Stelle einer juristischen Mitarbeiterin / eines juristischen Mitarbeiters im Landeskirchenamt auszuschreiben.

Veränderungsprozess in der Landeskirche
Großen Raum während der Synodaltagung nahmen Beratungen zum Veränderungsprozess in der Landeskirche seit 2015 ein. Hintergrund sind sinkende Gemeindegliederzahlen und fehlender Nachwuchs bei den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie eine steigende Belastung bei allen Mitarbeitenden. Im Zuge der Veränderungen arbeiten Mitarbeitende im Pfarrdienst, Gemeindepädagoginnen, Kirchenmusiker sowie Mitarbeitende im Verwaltungsdienst und in der Gemeindediakonie enger als bislang in „Verbünden“ zusammen. Im Zusammenhang damit schließen sich mehrere Kirchengemeinden zu Arbeitsgemeinschaften zusammen. Mit den neuen Verbünden und Arbeitsgemeinschaften und engerer Zusammenarbeit sollen Angebote gerade in ländlichen Gebieten gebündelt und Menschen besser erreicht werden. Inzwischen haben sich in der Landeskirche bereits fünf Arbeitsgemeinschaften gebildet. Weitere sind in Vorbereitung. Ziel sind rund 20 Arbeitsgemeinschaften bis zum Jahr 2025, die die gesamte Landeskirche abdecken sollen. Die Landeskirche hat derzeit 32.600 Mitglieder.

Diskutiert wurde bei der Synodaltagung unter anderem über den Stand des Veränderungsprozesses in den fünf Kirchenkreisen und rund 140 Gemeinden der Landeskirche. Ein noch zu erarbeitendes Punktesystem soll Vergleichbarkeit bei der Bewertung der Bedingungen vor Ort herstellen. Gemeindevertreter forderten Unterstützung für eine raschere Umsetzung des Veränderungsprozesses in denjenigen Gemeinden, die bereits Verbünde gebildet haben. Kirchenpräsident Liebig sagte, auch aufgrund bestehender Stellen könne dies nicht immer in einem Schritt passieren. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Ulrich Hahn, rief bei der Neubesetzung von Stellen im Zuge der Veränderungen zur Sparsamkeit auf. Der Synodale Sebastian Saß aus Bernburg sagte, Kirchengemeinden müssten sich darauf einstellen, ihre Arbeit selbstständiger zu gestalten.

Autor:

Johannes Killyen

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