Vokationsgottesdienst in Dessau
Berufung zum Religionsunterricht

Die fünf Religionslehrerinnen Lydia Schneider, Meike Schinkel, Marieke Ahrens, Christin Knie und Johanna Zeidler (vordere Reihe v.l.) haben ihre Vokation für den Religionsunterricht erhalten. In der hinteren Reihe: Pfarrerin i.E. Ivonne Sylvester, Pfarrerin Dr. Sabine Blaszcyk, Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius und Katja Dietze, Kaufmännische Geschäftsführerin der Evangelischen Grundschulen in Trägerschaft der Landeskirche Anhalts.  | Foto: Johannes Killyen / Landeskirche Anhalts
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  • Die fünf Religionslehrerinnen Lydia Schneider, Meike Schinkel, Marieke Ahrens, Christin Knie und Johanna Zeidler (vordere Reihe v.l.) haben ihre Vokation für den Religionsunterricht erhalten. In der hinteren Reihe: Pfarrerin i.E. Ivonne Sylvester, Pfarrerin Dr. Sabine Blaszcyk, Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius und Katja Dietze, Kaufmännische Geschäftsführerin der Evangelischen Grundschulen in Trägerschaft der Landeskirche Anhalts.
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Fünf Frauen sind von der Evangelischen Landeskirche Anhalts als Lehrerinnen für das Fach Evangelische Religion beauftragt worden. Anlässlich dieser "Vokation" fand am 6. März ein Gottesdienst in der Auferstehungskirche Dessau statt. Gehalten wurde er von Oberkirchenrätin und Bildungsdezernentin Ramona Eva Möbius, von Ivonne Sylvester, Schulbeauftragte der Landeskirche, und von Pfarrerin Dr. Sabine Blaszcyk, Dozentin am Pädagogisch-Theologischen Institut der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes übernahmen Landeskirchenmusikdirektor Herr Matthias Pfund (Orgel) und Grit Wagner (Gesang). Ihre Vokationsurkunden erhielten Lydia Schneider (Gymnasium Philanthropinum Dessau), Johanna Zeidler (Angelika-Hartmann-Schule Köthen), Meike Schinkel (Gesamtschule im Gartenreich e.G. Oranienbaum-Wörlitz), Christin Knie (Geschwister-Scholl-Grundschule Dessau) und Marieke Ahrens (Walter-Gropius-Gymnasium Dessau).

Der Religionsunterricht an Regelschulen wird wegen seines Bezuges zum kirchlichen Bekenntnis von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet. Lehrkräfte können nur dann im Religionsunterricht des jeweiligen Bekenntnisses unterrichten, wenn sie über die kirchliche Bevollmächtigung dafür - die Vokation - verfügen. Dafür besuchen die Lehrerinnen und Lehrer zuvor eine Vokationstagung, die vom Pädagogisch-Theologischen Institut, den Schulbeauftragten und dem Dezernat für Bildung im Landeskirchenamt verantwortet wird. In diesem Jahr kann die Tagung am 4. und 5. März nur digital stattfinden. Sie dient der Fortbildung, aber auch Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Religionslehrinnen und -lehrer. Zum Abschluss findet ein Gottesdienst statt. Dabei erhalten die Lehrkräfte ihre Vokationsurkunden und werden für den Dienst in der Schule gesegnet. Die Landeskirche sichert die Begleitung und fachliche Unterstützung in theologischen und pädagogischen Fragen zu.

"Religionslehrerinnen und -lehrer sind Fachfrauen und -männer für Glaubens- und Lebensfragen in der Schule und stehen auch für seelsorgerliche Gespräche zur Verfügung. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern begeben sie sich auf einen Weg und suchen nach verlässlichen Halt- und Orientierungszeichen, die den Kindern und Jugendlichen helfen, das eigene Leben hoffnungsvoll und glaubwürdig zu gestalten", sagte Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius.

Autor:

Johannes Killyen

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