Diakonie Gotha
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes schwierig

Foto: pixabay.com/ FirmBee

Als drittgrößter Arbeitgeber in der Region mit über 700 Beschäftigten zog die Diakonie im Landkreis Gotha zur Jahrespressekonferenz eine positive Bilanz des letzten Jahres. Trotz des angespannten Arbeitsmarktes im Gesundheitsbereich habe man den Stamm von Mitarbeitern stabil halten können, betonte Vorstandsvorsitzender Thomas Gurski.

Von Klaus-Dieter Simmen

Auch in neue Projekte werde investiert. So entsteht in Ballstädt für 5,3 Millionen Euro eine Wohnanlage für Senioren. Mit dem Quartiershaus will man eine Bedarfslücke im ländlichen Raum decken. Auch eine Café-Bar soll in das neue Wohnangebot integriert werden und so die Öffnung zur Ortsgemeinde hin ermöglichen. Darüber hinaus sind 2,4 Millionen Euro in den Ersatzneubau für die Kinder der Villa Regenbogen in Friedrichroda investiert worden. Die Fertigstellung ist für den August geplant.
Ab Frühjahr will der Unternehmensverbund zudem seine Mitarbeiter auf umweltverträgliche Art mobil machen. „Wir bieten dann an, Fahrräder zu leasen“, erklärt Andrea Schwalbe, Vorstandsmitglied des Bodelschwingh-Hofes Mechterstädt. Egal ob E-Bikes oder konventioneller Drahtesel, wer möchte, kann das Rad privat nutzen. Dazu will die Diakonie mit Fahrradhändlern aus der Region zusammenarbeiten.
Mit Sorge allerdings sieht das Unternehmen die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes, das in der dritten Reformstufe ab diesem Jahr die Leistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen der Sozialhilfe trennt. Mit anderen Worten: Die Kosten für Betreuung und Begleitung und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden getrennt berechnet und bezahlt. Thomas Gurski erklärt, dass bislang die Miete für die Unterkunft vom Sozialamt direkt an den Bodelschwingh-Hof überwiesen wurde.
Jetzt gehe das Geld direkt an die Bewohner, die dafür ein eigenes Konto einrichten mussten, über das sie aber in den wenigsten Fällen selbst verfügen könnten. "Von den dort eingezahlten Grundsicherungsleistungen oder Renten müssen die Bewohner ihre Miete und das Essen begleichen. Wir haben jetzt die neue Aufgabe, Rechnungen an die Bewohner oder deren gesetzliche Betreuer für Unterkunft und Verpflegung zu schreiben“, erklärt Gurski.
"Das bringt einen deutlichen Mehraufwand an Arbeit." Und schon jetzt zeige sich, dass die Gelder nicht pünktlich fließen. „Nicht etwa, weil es an Zahlungswillen fehlt, jedoch haben manche Angehörige aufs falsche Konto überwiesen oder noch gar keinen Antrag auf Sozialhilfe gestellt“, so der Vorstandsvorsitzende. Unklar ist noch, ob die Verpflegung einer Restaurantleistung gleichgestellt wird. „Wenn dem so ist, muss dafür Umsatzsteuer gezahlt werden. Das bedeutet, die Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen ist in diesem Fall dann geringer als angenommen.“
Für den Vorstandsvorsitzenden sind diese Reglungen alles andere als praxistauglich. „Deshalb gibt es zur Nachjustierung bereits ein Reparaturgesetz zum Bundesteilhabegesetz.“ Welche Auswirkung das haben wird, müsse sich erst zeigen.

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Online-Redaktion

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