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Gedanken zum Buß- und Bettag

Foto: epd-bild/ Matthias Balk
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Der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres ist seit 1852 Buß- und Bettag. 1995 wurde er teilweise für die Pflegeversicherung geopfert.

Von Peter Zimmerling

Sachsen hat als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beibehalten. Nur in der sächsischen Landeskirche war es bis in die jüngste Vergangenheit hinein üblich, in jedem Sonntagsgottesdienst ein allgemeines Schuldbekenntnis zu sprechen und den Zuspruch der Vergebung zu empfangen. Das hat sich tief im kollektiven Gedächtnis der Bevölkerung eingegraben, so dass die Politik darauf Rücksicht nehmen musste, als der Buß- und Bettag bundesweit abgeschafft wurde.
In diesem Jahr könnte der Buß- und Bettag für die sächsische Landeskirche ganz neue Bedeutung gewinnen.

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