Kirche im Urlaub
Auslandsgemeinden

Christuskirche in Windhuk  | Foto: www.elcin-gelc.org
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Weimar (G+H) - Pfarrer der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sind zur Zeit in Washington, Meran, Sankt Petersburg, in Barcelona und im südafrikanischen Gemeindeverband Philippi und Wynberg. Zwei Pfarrer beginnen in diesem Sommer ihren Dienst in Venedig und Den Haag. Die Landeskirche Anhalts hat derzeit nur einen Geistlichen im Ausland, einen Reisepfarrer der Deutschen Gemeinde in Finnland, berichtet die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" in ihrer aktuellen Ausgabe (zum 7. Juli).
Nach Angaben der Auslandsabteilung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es über 120 deutsche Pfarrerinnen und Pfarrer in rund 100 mit der EKD vertraglich verbundenen Auslandsgemeinden. „Unsere Gemeinden stiften Heimat in der Fremde, religiös wie auch kulturell“, sagt Frank Kopania, Leiter der EKD-Auslandsabteilung und damit zuständig für die Gemeinden und die Geistlichen weltweit.
Ob Arbeiter, die nur vorübergehend in einem anderen Land sind, Migranten oder Urlauber – Menschen können dort in ihrer Muttersprache beten und Seelsorge erleben, so Kopania. Im Gegensatz zu Gemeinden in Deutschland seien es im Ausland vor allem junge Familien mit Kindern, die sich eng an die Gemeinde binden würden. Oft sind das wegen befristeten Arbeitsverträgen nur zwei oder drei Jahre, und mitunter wechselt so im Sommer bis zu ein Drittel der Gemeindeglieder, aber für diese Zeit seien die Gemeinden ein bedeutender Ort für die Religiosität der Menschen, so Kopania weiter.
Bewerben könnten sich auf die Auslandspfarrstellen alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit mindestens fünf Jahren Gemeindediensterfahrung. Auf eine Stelle kommen fünf bis 15 Bewerber. Auf die Gemeindestelle in New York gab es, laut Kopania, einmmal sogar über 100 Bewerbungen. Aber das seien Ausnahmen. Stellen mit einem politisch schwierigen Umfeld müssten manchmal ein zweites Mal ausgeschrieben werden, etwa die in Nigeria oder Mexiko, oder könnten zeitweise gar nicht besetzt werden, wie aktuell in Venezuela. Die von den Gemeinden vor Ort ausgewählten Seelsorger werden dann von ihren Landeskirchen für den Dienst freigestellt, in der Regel sind das sechs Jahre, einmalig kann um drei Jahre verlängert werden.

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Online-Redaktion

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